Mell u. a., Steir. Taid.
(
m/soobd.
,
1572
):
also auch die perkrechtsmassen auf den kauf- oder Gräzer emer, nemblichen das nach desselben kaufemers abtaillung das viertl, achtl [...] so vol angossen gedient und geraicht bis das es übergeen und überrinen müessen.