keien,
V.;
initial kontrahierte Form von .
›jn. plagen, ärgern‹;
vgl. .

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Also thut man die Juden keyhen | Mit Schweinen fleisch, Würsten vnd Seüen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 674, 37
(
schwäb.
,
1530
):
ich will dich keyen oder daß dich der teufel key.
v. Keller, a. a. O. ; .