kindspfleger,
der
;
–/-Ø
auch
-e
.
›Verwalter des Vermögens eines Kindes, Vormund‹;

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1587
):
Die heiligen-, allmosen-, gemeind- und kindspflegere [...] sollen bei pöen zehen pfund heller von ihrem pfleggeld in ihren nutz nichts brauchen.