laufgeld,
das
.
1.
›Handgeld für Söldner bei der Anwerbung; Zehrgeld für Fußsoldaten für den Weg zur Musterung‹;
vgl. (V.) 16, (
das
2.

Belegblock:

Golius (
Straßb.
1597
):
DAre nome͂ militia, vel ad militiam, / sich einschreiben lassen / lauffgelt nemmen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
298
(
Genf
1636
):
Lauffgelt / so man den Kriegsknechten / wann man sie werbet / auff die Hand gibt. [...] Lauffgelt nehmen.
2.
›Botengeld, Gebühr für die Tätigkeit des Amtsboten‹; auch: eine landesfürstliche Steuer;
vgl. (V.) 5, (
das
4.

Belegblock:

Rwb (a. 
1610
/
1
);
Steir. Wortsch. (U/K)
430
(a. 
1577
).