nach|gericht
I
das
;-s/-e
, auch -Ø
.›Gerichtsverhandlung als Instanz‹ sowie als ›einzelne Sitzung, die zeitlich nach einer vorangehenden Verhandlung abgehalten wird‹;
Syntagmen:
(das) n. begeren / zulassen / verkündigen / halten
; das n
. [wann] sein
; am n. erscheinen
.Belegblock:
Werde durch den schulthessen im jar sechs gericht gehalten, namlich die drei offen und drei after- oder nachgericht.
3 egericht sind zu Swannt und 3 nachgericht: das 1 zu sant Michelstag. [...] einem iglichen zwelffer, der [...] zu dem egericht gehoͤrt, musz man sulche egerichte und nachgerichte verkuͤndigen.