nachtwache,
nachtwacht,
die
;
-Ø/–
(für erstere Form).
1.
›Nachtwache als obrigkeitlich verordnete Einrichtung zum Schutz der Einwohnerschaft eines Gemeinwesens vor Ereignissen (wie z. B. Feuer) oder Straftaten‹; als Metonymie: ›Ausführung, Vollzug der Wachpflichten‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
(auf
-wache
normalisiert):
die n. bestellen / treffen / verrichten / verwaren, wie tun
;
jn. bei der n. betreten
›antreffen‹,
mit der n. in mitleiden sein
›zu der Nachtwache verpflichtet sein‹,
etw. unfleissiges / ungleiches handeln, ein ampt über die n. verordnen
;
die besezte
›aufgestellte‹
n
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
122, 2459
(
Magdeb.
1608
):
DEr Koͤnig [Haushan] mit der Purpur Kron / | [...] | Jst vnsers Wirtes Haußprophet / | Der anzeigt wie das wetter steht. | Vnd wie die nachwach sey gethan.
Ebd.
76, 1018
:
Sie
[Vögel]
bestellten auch die Nachtwacht / | Das einer must wachen allein.
Ebd.
129, 2686
:
Man wuͤrd dich [Murner] mehr in frembden betten / | Denn mich bey der nachtwach betretten.
Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1541
):
[Er schwört]
der burgermeister sluissel ind sin nachtzwaiche uprechtich zo verwaren.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1556
):
ist der haubtman [...], umb daß er in besetzte nachtwach gefallen, [...] nach besetzter wach [...] gefencklich angenomen.
Ebd. (
1544
/
5
):
so haben sie das dritt römisch ampt, die nocturni genant, auffgerichtet, wöliche von dem römischen senat über die nachtwach, [...], verordnet worden send.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1655
):
die nachtwacht sollen die nachtwächter vor eines jeden edelmanns schloß aüßeristen thor den ruef fürohin, [...], wieder verrichten.
Ebd. (
1558
):
Als auch mit der nachtwacht was unfleysigs und ungleichs gehandelt, indem jeweyln und mehrertheils jung knaben oder mägd daruff geschieckt werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
ein jedweder, der mit der burgerschaft alhie mit der nachtwacht in mitleiden ist.
Peil, a. a. O.
144, 3111
;
Hertel, UB Magdeb. ;
2.
›Gruppe von Personen, die die Nachtwache ausüben; Lampe als Gegenstand, der als Nachtwache metaphorisiert ist‹; Metonymie zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
A. 16. Jh.
):
Welcher auch der sein würdet, der nachtwacht angreift, [...], der richt der statt 13 ℔ ₰.
Mollay, H. Kottanerin
11, 6
(
moobd.
,
1439
/
40
):
Nuͤ stuend ain nachtbecht, ain wachskerczen auch bei In, als dann gewonhait ist bei den fuͤrstinen.
3.
›individuelles, als Wachen metaphorisiertes psychisches Grübeln oder erotisches Genießen‹; tropisch zu 1.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
287b, 31
(
Frankf./M.
1649
):
Gott ist bekant wie manchen seuffzen ich auß dem innersten meines Hertzens gelassen habe / wann ich bey meiner nachtwache diesem Handel nach gedacht.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Hie spür ein flamendz hercz | Wie hiez prinender smercz | Den zweien ir gemut | Durch glüt, | Die vor in lib so geil | Die nacht | Wacht | Hetten in freid volentt.
4.
›Zeit der Finsternis; Zeit nächtlichen Trauerns‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Voc. Teut.-Lat.
x jr
(
Nürnb.
1482
):
Nachtwache einer nacht. lucubra vl‘ tenebrositas. vı͂sterheit.
Schmitt, Ordo rerum 13, 7.
1
(
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Lugubra [...] nachtwacht.