nachtweide,
die
.
›Kulturland minderer Qualität, das als nächtliche Weidefläche für das Vieh genutzt wird‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
256, 8
(
rhfrk.
,
1595
):
waß sie an bann- oder nachtwaiden mit den pferden einnemmen, soll es ihnen geheyet werden, so lang sie es mit den pferden gebrauchen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1651
):
Ligen dise wisen das drite jahr alle in der brach darunter hat ein gemain das vordere teil macht zuzuschlagen zu einer nachtwaid biß uff Johannes tag.
Ebd. (
1562
, Hs.
17. Jh.
):
alle vorschwell so in der auch oder nachtwaid liegen, die sollen auch mit der frucht hinweckgeführt werden.