pfenni(n)gmeister,
der
;
–/-Ø
.
›Schatzmeister, Zahlmeister‹;
Syntagmen:
den pf. besolden; etw. dem pf. anzeigen / liefern
.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
40, 21
f. (
rib.
,
1685
):
dieser die vorfallende von uns ausgeschriebene stewern vor sich allein […] gegen zwey procento geniessenden hebgelds erheben, unserm Gulischen pfennigsmeistern in terminis geliefert.
Laufs, Reichskammergo.
81, 5
(
Mainz
1555
):
Und soll […] sollichs dem pfennigmeister yederzeyt anzeygen.
Ebd.
116, 35
:
Es soll auch jederzeit […] folgendts dem pfennigmeyster angezeygt werden.
Ebd.
139, 9
:
soll gemelter pfennigmeyster […] alles seins einnemens und außgebens erbar und uffrichtige rechnung thun.
Ebd.
145, 12
:
Item es soll des keyserlichen cammergerichts pfennigmeyster järlichs mit zweyhundert gülden besoldet werden.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1491
):
und was von den zu hilf gen Ungern beschribnen gelts geraicht wurd, das solt […] durch herrn Niclas Grossen der küniglichen majestat pfennigmeister behendigt werden.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Indeß hetten sich alspald darnach die hauptlewt und pfenungmaister verlorn.
Sachs (
Nürnb.
1557
):
Die all sehr grosse andacht hetten | Nach dem pfening-maister seufftzen theten.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
k. mt. und f. g. rathe Johan Lewble, pfeningmaister.
Balthasar Häring, pfeningmaister; Wilhalm Prand, kuchinmaister.
Laufs, a. a. O.
139, 33
;
140, 2
: