privatperson,
die
;
-Ø/-en
;
zur Herkunft des Bestimmungswortes s.
privatbeichte
.
›Person ohne öffentliches Amt, Privatperson‹;
privat
(Adj.),
person
5.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
E. 16. Jh.
):
wan sy, die funffer und nachgeordente, dem gemeinen handtwerck oder andern privatpersonen gedient sint.
Opitz. Poeterey
30, 28
(
Breslau
1624
):
wie ein anderer habit einem könige / ein anderer einer priuatperson gebuͤhret.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
Von straff des todtsschlags und der fraͤfflen, so an einer privatsperson lyb begangen werdend.