standgeld,
das
;-s/–
.›Standgeld, Miete, Abgabe bzw. Einnahme für einen Verkaufsstand auf dem Markt‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
Ein jeder, so der ends fail hat, [...], muß zween dn. standgelt geben.
Standgelt. Einem schultheißen gehört auch alles standgelt von den frömbden und außeren krämeren, die außert den freien jahrmärkten wahren feilhabend.
es solle menniglichen, so dieser herrschaft gefreyten jahrmargt besuecht [...], daß obgemelte stand-, meß-, und waggeld, deßgleichen auch den zoll, [...] geben.
das er [...] bemelte cronic [...] zu failem kauf fürlegen und unbeschwert ainicher meute, zölle, standgelt noch anderer anmutungen, [...], verkaufen mügen.