2
stathaft,
2
stathaftig
(letzteres in 1 Beleg),
Adj.;
Schreibung
-a-
statt
-e-
nur von graphischer Relevanz.
›stetig, kontinuierlich, dauernd, ohne Unterbrechung‹;
zu (Adj.) 1.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1533
):
so soll ein ieder, der das neunte zu geben entprochen zu sein vermeint, sein gruben drei wochen zuvor dem einspannen belegen und mit stethafter arbeit beweisen, dass er sein erzt an hulf der kunste gewinnen mochte.
Ebd. (
1537
):
ist der gewercken begeren, dass sie die alten berge aufnemen, dieselben stadthaft belegen.
Ebd. (
1538
):
so mögen wir unsers gefallens gemach oder stadhafft pauen und dermassen im selben uns wel halten.
Ebd. (
1544
):
dass sie das oberstollort stadthaftig sollen treiben.