stollengeld,
das
;
-es/–
.
›von den Gewerken einer Grube für die Wasser- und Wetterlösung, die durch den Stollen erfolgt, zu entrichtende Gebühr‹;
zu  2, (
das
2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
59, 4
(
omd.
,
1450
?):
die czynwergk, davon wir wasser- ader stollengelt geben.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
212, 22
(
osächs.
,
1540
):
Nachdeme die [...] gewerken des Tiefen Stollens des Mockenperges eintrechtig beschlossen haben, waß anlangt daß stollingelt der Heubnerzeche, sagen sie die gewerken der Heubnerczeche, [...], ires aufgesatzten stollingeldes los.
Ebd.
186, 5
;
206, 15
.