tabulieren,
V.
1.
›etw. in Stücke, Tafeln zerschneiden‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
110, 9
(
Frankf.
1535
):
laß die [seyff] einsieden als vff ein halb stund / darnach hebe die ab / vnd tabulier die nach deinem willen.
2.
›etw. vertäfeln‹.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Rot
355
(
Augsb.
1571
):
Tabulirn [...]. Jtem etwas vertaͤflen / mit prettern verschlagen.
3.
in der Fachsprache der Musik: ›Begleitstimmen zu einer vorgegebenen Melodie komponieren‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
 20.

Belegblock:

Rot
355
(
Augsb.
1571
):
Tabulirn, Gsang aussetzen.