taglöner,
der
.›nicht ständig beschäftigter Arbeiter, der täglich entlohnt wird‹;
zu .
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
2, , ; vgl. , , , , .Syntagmen:
einen t. annemen / bestellen / gewinnen / sättigen
; der t.
(Subj.) jm. um den lon dienen
; dem t. etw. geben
; jn. als t. brauchen
; der gemeine t
.Wortbildungen:
taglönerbelonungsordnung
taglönerhaus
taglönerordnung
Belegblock:
Taglöhner ordnung. Dero taglöhner oder tagesarbeiter belohnung werden auch bißweilen gehöckt oder gesenckt.
alle diejenigen personen, so zu Zell sich des taglons ernehren und als taglöner gepraucht werden.
Wo [...] ein gemeinßman taglöhner zu seim gesind bestellet.
Wann man einschlägt, hat ein allmendsgenoß, welcher fuhren oder einen ackerbaw hat, macht, vier stück, ein einspänniger oder taglöhner aber zwey stück einzueschlagen.
Soll keiner von obgedachten beständern einige taglöhner oder sonsten frembde leüt daselbsten annehmen oder unterschleif geben ohne vorwissen des vorstehers bey straff.
Darkegen ist kommen Ticzel Zcahen met synem vorreder [...] unde hat synen tageloner [...] entnomen umbe solliche schult.
Der vnder kuchenmeister sol den werckluten oder taglönernn nit geben weitzin brot / noch käß / nochwin. oͮn vrlob.
Die taglöhner in der vogtey sollen der herrschaft umb den lohn dienen.
die tagluner oder arbeitter, kan mon nit settigen.