teidingsherre,
der
;–/-n
.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
daselbst hat man [...] zwischen den partheyen gehandelt / so viel vnd so lang / biß beyde streitige herrschafftē [...] alle fuͤrgschlagne mittel [...] bewilligten / vnd die handlung also den thaͤdigs Herren vnd Fuͤrsten / gutwillig vbergeben.
Es söllen auch sonst all ander der armleut verschreybungen und urfechtbrief [...] uns den tädingsherren zu handen gestellt [...] werden.