abspruch,
der
;
-/auch
(+ Uml.).
1.
›Urteil, Entscheidung einer Instanz‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Sol dis der abspruch vnd vrtheil sein.
Drauff sprachen sich in der eintracht | Vnd gaben diesem abspruch macht, | Waren auch all damit zu frieden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
die absprüch sollen geschechen treulich, arm und reich, jeden nach seiner tatt.
2.
›versagendes Erkenntnis, Urteil‹;

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 65
.