abspruch,
der
;-/auch
-Ø
(+ Uml.).1.
›Urteil, Entscheidung einer Instanz‹; zu 1.
Belegblock:
Sol dis der abspruch vnd vrtheil sein.
Drauff sprachen sich in der eintracht | Vnd gaben diesem abspruch macht, | Waren auch all damit zu frieden.
2.
›versagendes Erkenntnis, Urteil‹; zu 2.
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 65
.