abtilgung,
die
.
1.
›Ausrottung, Vernichtung (z. B. eines Volkes)‹;
zu  1.

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
2, 255
(
Nürnb.
1517
):
Moyses forchte, das die eer gots vermindert würde von der abtilgung des israelischen volks.
2.
›Löschung, Sühne, Tilgung von etw. (meist der Sünde)‹;
zu  5.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
6, 62, 15
(
Straßb.
1520
):
so ist das selbig leiden Cristi Jhesu ein mal peinlich erbotten gnůgsam gewesen [...] zů abdilkung aller sünden vnd vngenaden.
Ruh, Bonaventura
340, 11
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
Ists nü nötdurfft gewesen, das Cristus lydi die ding vmb abtilgung der sünd.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
die werd Römerin hat soliche tröstung zu abtilgung des ir angelegten lasters nicht für gnugsam haben mögen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
das ampt des waren pabstumbs, das ist opfern, fürpitten und versönung, abtilgung der sünd, erwerbung der gnad, gunst und huld vor got.