ade,
Interj.;
aus
afrz.
adieu
›Gott befohlen‹
; zur Übernahme von
ade
und
adieu
ins Deutsche vgl. ;
Hiersche, Dt. etym. Wb.
1, 29
.
›lebewohl‹, Abschiedsgruß.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
a. sagen
(häufig);
sunder a.
(subst.)
weggehen / davonziehen
; in der Verbindung
dem gericht / rathaus ade sagen
›sich öffentlicher Aufgaben entledigen‹ (dazu bdv.: ); oft nominativische, vereinzelt auch genitivische Nennung der Instanz oder Person, von der man sich verabschiedet.

Belegblock:

Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
dar umb, adi, ade der valschen welt.
Matthaei, Minner. I, (Hs.
15. Jh.
):
zytt ist es das ich ge. | ir beyd, myn frund, ade!
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Ade ich hab außdienet.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
68
;
Dietz, Wb. Luther .