auflegpfennig,
der
.
›Zunftbeitrag, Zunftabgabe‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1609
):
so ein gesell, der alhier inn arbeitt gestanden, willens were, hinweg zu ziehen, der ist sein aufflegpfenning hinder sich zu läßen schuldig.