auflegtag,
der
.
›Zunftversammlung, bei der die Gesellen ihre Beiträge zu zahlen hatten und andere anhängige Fragen geregelt wurden‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Wutzel, Rechtsqu. Eferding
91, 46
(
moobd.
,
1600
):
der soll am auflegtag vmb sein vngehorsamb vnnd verbrechen bey der ladt [...] gestrafft werden.