beifal,
der
;
-s/-fälle
, auch
+ Uml.
1.
›Nebeneinkommen, Nebeneinnahme; Erbschaft in der Seitenlinie‹.
Bedeutungsverwandte:
(zur zweiten Variante).

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1544
):
Es sint wol etliche advocaten und doctores, die durch sonderliche geschicklicheit […] groisse digniteten, mangelt, deinsten und derglichen beifell und abentur erlangen.
Ebd.  (
um 1560
):
Sunst hatten die knecht noch andern loin durch teglichen beifall.
Koeniger, Sendgerichte  (
rib.
,
17. Jh.
):
Der ander priester […] sall haben allen beyfall, so was die stola zo Wycheren und in der capellen zo Calmundt auswirft, vort sall er eine wonnung uf dem wydenhof haben.
2.
›Anschluß an eine Sache oder Meinung; Bekräftigung einer Aussage; Zustimmung, Beipflichtung; Anerkennung, Glauben‹;
Syntagmen:
etw
. (z. B.
irtum, meinung
)
b. haben / verdienen, bei jm. b. finden, jm. b. geben, j. js. b. besorgen, einem ding b. tun, das fleisch dem teufel b. geben
;
sich des b. enthalten
;
etw. mit js. b. tun
;
b. des statrates
;
b. zu etw
. (z. B.
zu dem römischen stul
),
b. in etw
. (z. B.
in der klage
).

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Dem scharffsinnigen Sternseher Copernico konte er wegen Bewegung der Erde umb die Sonne herumb / darumb keinen Beyfal geben / weil […].
Die Domherren […] hatten nach Absterben des vorigen Bischoffs Graf Johannis von Monderscheid / Marggraf Johann Georgen zu Brandenburg mit Beyfall des Stadt⸗Raths zu ihrem Administratorn […] gewaͤhlet.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Auch der Psalmist giebt Beifall / wenn er spricht: Sie gehen hin und weinen […] und kommen wieder mit Freuden.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
also […] müsse man alles dieses sein [Teuffel] Geschwätz, so wider Gericht vnd Gerechtigkeit gerichtet, auch glauben vnd ihm beyfall geben.
Heidegger. Mythoscopia 
18, 3
(
Zürich
1698
):
Aber dise Meinung verdienet wenig Beyfahl.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Es ist kein jrrthum̃ so grob / der nit zuhoͤrer vñ beifaͤll hat.
3.
›Zulauf; Unterstützung, Schutz‹;
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
b. haben / kriegen
;
grosser b
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
wir armen vom tale uff die zeit keinen beyfall hatten, sondern gott, Carrel von Einhausen und Peter Fuhre stunden feste bey uns, die andern verlissen uns alle.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beifal / schutz / patrocinium, functio.
Preuss. Wb. (Z)
1, 489
.
4.
wohl ›Krankheitserscheinung‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Beimaͤngel / beifaͤll / Symptomata.