beschaurecht,
das
.›Gebühr für die Inspektion von Wirtschaftsgütern‹, zu bezahlen nach dem Rang der prüfenden Instanz durch denjenigen, dem Versäumnisse zugeschrieben werden;
Belegblock:
wer dann ungerecht wirdet in derselben beschaw, der ist der herschaft zu beschawrecht sechzig phening.
Winter, a. a. O. .