bierzapfer,
bierzäpfer,
der
;
–/-Ø
.
›j., der Bier zapft, Bierwirt‹;
zu .

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1627
/
36
):
Die weinzepper oder bierzepper solten ihr maes haben gemäß der maeßen zu Monheim vor dem haus.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Bierzapfer solle sich auch bei seinen eiden, pflichten und gegebener bürgschaft verhüthen und vor sich sehen, daß er keine untreue oder buberei im bier treibe mit pauteren, auffüllen, einschütten.
Preuss. Wb. (Z)
1, 608
.