brotschätzer,
der
;
–/-Ø
.
›amtlicher Aufseher, der das für den Verkauf gebackene Brot begutachtet‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .
Wortbildungen:
brotschatzung
(a. 1648).

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 469, 16
(
schwäb.
,
1570
):
Wein-, brot- und flaischschetzer sollen negst nach dem holz-bomwarten und eschayen geordnet werden.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1699
):
Sollen auch uf eingeloffene clagten wein- brod- und fleischschetzer gesetzt werden.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1573
):
Welche zue brotschätzern genommen werden, die sollen schwören, wochentlich umbzugehn und das brot der ordnung gemäss zu wägen.