codicil,
Genus?
–/-cillen
; auch lat. Flexion;
aus
lat.
cōdicillus
›Zusatz zu einem Testament‹
(
Georges,
1, 1227
).
›Testamentsanhang‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, (
die
2, ,  1,  1, , .

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
Bern
1615
):
Von codicillen. Es mag ein jeder [...] durch ein codicill (welches ein kleiner letster wil ist, dadurch der testierer sich synes willens erklaͤrt, doch ohne insatzung einichen erbens) mehren oder minderen.
Rot
295
(
Augsb.
1571
):
Codicilli, Brieff oder bullen. Jtem halbe oder kurtze Testament.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Codicill / ein schrifftliche verordnung eines letzten willens / doch ohne einsetzung der Erben.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 111/2
.