testament,
das
;
-s/–
.
1.
›letztwillige Verfügung, Regelung des Erblassers über sein Vermögen und andere Hinterlassenschaften, die bei dessen Tod in Kraft tritt‹. Oftmals wurde damit eine kirchliche Institution bedacht; hierdurch erhoffte sich der Erblasser eine Sicherung seines Seelenheils (vgl. ). In 1 Beleg (
Sachs, s. u.
) auch: ›Anordnung, Befehlsschreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  6, (s. v.  2),  9.
Syntagmen:
ein t. aufrichten / befesten / bestellen / hinterlassen / machen / schreiben / setzen / verordnen / verkünden / zeichnen, ein t. als nichtig anfechten, ein t. bei gesundem leibe / mit guter vernunft setzen, jm. / etw. ein t. vorhalten
;
jm. etw. aus dem t. anfallen / zustehen, etw. aus dem t. verfolgen / zusammenraspen
›zusammenscharren‹
, etw.
(Subj.)
aus dem t. herrüren, jn. im t. zu etw. benennen, sich einander im t. geerben, im t. schellen machen, etw. in einem t. zum heil der seele ausrichten, etw. (jm.) in einem t. befelen / schaffen / schreiben, etw.
(Subj.)
in einem t. erscheinen, gegen ein t. legen und streben, kraft des testaments, nach t. vorhanden sein, one t. abgehen, vom t. erzälen, jm. etw. zum t. geben
;
jn. zum erben und ausrichter eines t. verordnen
;
das ewige / grosse / gute / ordentliche / zerrüttete t., das christlich rechtmäßig gegründete t.
;
t. und selgerät
›Erbportion für eine kirchliche Institution‹;
das t. der minnen
.
Wortbildungen:
testamentlich
,
testamentsausrichter
,
testamentsetzung
,
testamentshalb
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
598, 2906
(
Magdeb.
1608
):
Das ein Vater / als er vernommen / | Das sein sterbstuͤndlein wolt ankommen / | So viel Pfeil nam als er Soͤhn hette / | Foddert auch seine Soͤhn fuͤrs bette / | Sagt / Er het ein bund Pfeil gemacht / | Vnd als zum Testament bedacht / | Welcher Sohn das kunte zubrechen / | Dem wolt er all sein Gut zusprechen.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, zu
1360
):
her Philips von Isenburg [...] machte ein nuwe burg [...] unde wart genant Gretenstein, want sin wip Grete hiß, unde nante die burg nach irme namen, unde wolde he ir ein gut testament alda befesten.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
Wer weiß nit, das alle Testierer in jren Testamenten [...] sich vornemlich darfur hu͂eten / das sie ye keiner zweifelhafftiger [...] rede / die anders dan sie lautet [...] gebrauchen.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Hertzog Carl hingegen hielte ihm das Groß-Vätterliche Testament vor / nach dessen Inhalt keine andere Religion als die Evangelische im Lande gelitten werden solte.
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 537, 16
(
preuß.
,
1508
):
Das auch eliche gemahel, eins dem andern, vor todtlichem abscheiden muglich testament setzen mucht.
Küther, UB Frauensee
303, 7
(
thür.
,
1506
):
dy meir von genant closterß wegen genutlich(!) beczalt von dem hoibtgelde, daß ich sampt meyn brudern und vettern zum testament geben haben, der ich sie heiran quitir.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Konnen die alterleut unser lieben frauen kirchen zu Zwickau beweisen [...], das Mattes Richter sein testament pei gesundem leibe gesaczt [...] hat.
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
120, 5
(
nobd.
,
1451
):
Darumb haben die obgenanten elute ir leczstes ende wol bedacht und mit guter vernunfte ir testament geseczet.
Ebd.
121, 6
:
ich Petrus vom Lande, [...] ein offenwar schreiber, darumb, das ich [...] gegenwertiglichen gewesen bin diser verschiedung, schickung und testamentsetzunge.
Franck, Klagbr.
222, 31
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
Wir geschweigen was fuͤr hauffen golts sie
[Kleriker]
teglich auß den testamenten der sterbenden / die yetz gleich tod / sich nicht mer verwissen / zusamen raspen.
Franck, Decl.
333, 3
(
Nürnb.
1531
):
EIn vatter haͤt sterbende drey Suͤn verlassen / eynen spiler / huͦrer / vnd sauffer / Vnd im todtbet in seinem Testament vnd letsten willen hat er also verschafft vnd geschriben / Der ergest vnter mein suͤnen sol enterbt sein.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
178, 5
(
Nürnb.
1548
):
Denn das ein Christ so vil jhm muͦglich / durch ein Testament / des zeytlichen guts halben / vnfrid nach seinem todt verhuͦtten / Armer leut gedencken / vnnd sonderlich dazu helffen sol / das die kirchen statlicher versorget werden / [...] Solches heyst wol auch zum todt vnd sterben sich schicken.
Sachs (
Nürnb.
1560
):
Octavia, o schwester mein, | Der unglückhafft gemahel dein | Zeigt in dem brieff dir ernstlich an, | Dich zu keim gemahel zu han, | Und gebeut dir zu ziehen auß | Mit all dem dein auß seinem hauß, | [...] Er ist kein freund, sunder ein feind, | Wie in seim testament erscheint.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1691
):
Denne solle auch einer jeden persohn, so ein testament auffrichten will, frey stahn, ihren letsten willen mundlich oder schrifftlich zu hinderlaßen.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Testaments außrichter. Fidei Commissarius.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Jte͂ in Testame͂ten / dariñ mã erben setzt moͤge͂ die wyber nit zu͂ge͂ sin.
Weñ dhein testamentlicher vogt ist / so sollen die muͤttern vnd ander den mangel anbringen.
Es moͤgen ouch demnach all andre vnser Satzungen / so wir testaments halb fürgenomen / deß ordenlicher gesetzt / vnd eigentlicher verstanden werden.
Lauater. Gespaͤnste
30r, 28
(
Zürich
1578
):
Deß Stattuogts oder Schultheissen frauw [...] hat in jrem Testament befolhen / daß man sy on allen pomp vnd pracht zuͦ grab traͤgen soͤlte.
Schulte, Rav. Handelsges. (
schwäb.
,
1542
):
Der fromme feste Allexius Hilleson, Bürger zu Ravensburg, richtet zur Fürsehung des Heils seiner armen Sele ein christlich rechtmäßig gegründetes Testament auf.
Rintelen, B. Walther
79, 14
(
moobd.
,
1552
/
8
):
wann ein Weibsbild mit Todt on ein Testament abgehet und keinen Pluets oder gesipten Freundt hinter ir verlässt, das alßdan auf iren Haußwirth ir verlassne Güetter erben und fallen sollen.
Moscouia
D 1v, 23
(
Wien
1557
):
Hernach in hertzog Michael im Testament neben anndern den zwayen nachgelassnen Suͤnen Hansen vnd Georgen zu gerhaben benennt worden.
Loesch, Kölner Zunfturk. ;
Wyss, a. a. O. K;
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch ; ; ; ; ;
Kollnig, Weist. Schriesh.
20, 15
;
157, 24
;
Loersch, Weist. Boppard ;
Schmidt, St. Kastorst.
2, 40, 17
;
267, 16
;
327, 22
;
Struck, Klöster
981
;
ders., Marienst. Wetzlar
570, 80
;
Köbler, Ref. Franckenfort
37, 22
;
52, 17
;
67, 14
;
ders., Ref. Wormbs
41, 26
;
150, 5
;
167, 4
;
209, 8
;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
80, 35
;
82, 25
;
Goerlitz u. a., Rechtsd. Schweidnitz
390, 34
;
393, 27
;
Toeppen, a. a. O.
506, 24
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
214, 27
;
Küther, a. a. O.
251, 22
;
Kisch, a. a. O. ; ;
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
91, 16
;
101, 27
;
104, 10
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
389, 3834
;
Wendehorst, a. a. O.
130, 46
;
169, 35
;
170, 6
;
Köbler, Ref. Nürnberg
226, 11
;
Bihlmeyer, Seuse ;
Geier, Stadtr. Überl. ;
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Welti, Stadtr. Bern ; ;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Lemmer, Brant. Narrensch.
5, 6
;
Nyberg, Birgittenkl.
2, 154, 42
;
Baumann, Bauernkr. Oberschw. ;
Barack, Zim. Chron. ;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
189, 30
;
Rintelen, a. a. O.
111, 11
;
176, 22
;
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
58, 28
;
Reithmeier, B. v. Chiemsee ;
Rot
356
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 63
;
2.
›Heilsverfügung, Vermächtnis Gottes; Bund Gottes mit seinem Volk‹;
das alte t
. zwischen Gott und den Israeliten zeigt sich in der Einhaltung der Gebote und Gesetze (z. B. Beschneidung);
das neue t
. Gottes mit seinem Volk findet besonders in Jesus Christus und in der Abendmahlfeier Ausdruck (vgl.
LThK
2, 780
), daher auch: ›Abendmahl‹; offen zu 3.
Syntagmen:
das t. anfangen / halten
,
das t. mit etw. versiegeln
;
von dem t. gehen
;
das alte / bessere / heilige / neue t
.

Belegblock:

Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
Und er [Jesus] nam den Kelch / vnd dancket / vnd gab jnen / vnd sprach: Trincket alle darusz / Das ist meyn Bluͤt / des Neuwen Testaments / welchs vor fille soll vergossen werden.
Enders, Eberlin (
Wittenb.
1525
):
Also sage ich auch von allem, das im tempel gebrauchtt wurdt, das bedarff kainer weyhung, [...] In gemainen gefaͤssen, klaydern vnd orten hielt Christus sein Testament, on zweifell auch die Apostel, vnd die ersten Christen.
Sachs (
Nürnb.
1545
):
Den
[Jesus Christus]
doch nit angenummen hat | Sein volck, sunder ans creutz gehangen. | Alda hat erst Got angefangen | Sein heilig newes testament. | Welcher mensch im glauben bekent | Jesum Christum, Gots sun, auff erden, | Gab er gwalt, Gottes kind zu werden.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Vnd ir etzlich von dem volck ordenten daz vestiglich vnd ab gingen zuͦ dem kunig: vnd er gab in den gewalt [...]. Vnd sy pauwten ein gemeine schuͦle in iherusalem nach dem gesetze der heiden: vnd sy liesen sich nit beschneiden: vnd gingent von dem heiligen testament vnd sy haben sich zuͦ gefugt den heiden.
Andreae. Ber. Nachtmal
24v, 9
([
Augsb.
]
1557
):
Jtem Mattheus vnd Marcus sprechend: Das ist mein Bluͦt des newen Testaments: da spricht Lucas / Das ist der Kelch des neuwen Testaments in meinem Bluͦt.
Reithmeier, B. v. Chiemsee G (
München
1528
):
Diser zeit ist fräuenlich erweckt die verlegen ketzerey daz die Mess vnd vberheilig sacrament des altars khain opfer sonnder nur ain testament sey [...]. Das testament (a) ist die gab so vns got lang im alten gesetz versprochen vnd prefiguriert, aber erst im newen gesetz gelaist (b) hat, nemlich das himelprot seins leibs, so wir durch das ambt der mess von got empfahen.
Pfefferl, Weigel. Ges.
10, 11
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
125
;
Vetter, Pred. Taulers ;
Kurrelmeyer, a. a. O. ;
Göpfert, Wb. Katechismus
180
.
Vgl. ferner s. v. (Adj.),  3,
1
 3,  1,  1.
3.
›Schriften des (alten und neuen) Bundes; Bibel‹; Ütr. zu 2.
Syntagmen:
das t. lesen
;
der schreiber des testaments
;
das alte / neue t
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
1, 9, 5
(
Leipzig
1520
):
Die Christenheit / das ist die sammelung eins glaubens / vnder der bewertte͂ heiligen schrifft / des alten vñ newen testame͂ts vñ den siben heilige͂ Sacramente͂.
Dietrich. Summaria
20v, 32
(
Nürnb.
1578
):
Jm Hebreischen lauten die wort anders / Denn der Euangelist hat / wie sonst gemeiniglich im newen Testament / der Griechischen Bibel gefolget.
Sudhoff, Paracelsus (
1529
/
32
):
dan die schreiber der bibel und des neuen testaments haben von den dingen tractirt, so die sêl gegen got und got gegen der sêl zu hantlen hat.
Schib, H. Stockar
93, 28
(
halem.
,
1520
/
9
):
ich [...] sol halten die 10 zechen bott, die mir gott der her gebotten hatt, und sol lessen das alt und nüw thestamient alle d(ag).
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1549
):
vonn dem jungenn Schweytzer, der hatt mytt den lantzknechtenn gespiltt und hatt ettlich gelltt verspiltt und wollte wider ander gelltt herauss legenn, da hatt er ein testamentt herauss zogenn, da hatt ein lantzknecht gesagtt: „Hastu auch ein schelmenbuch bey dyr?“ Da hatt der juͤngling gesagtt. „Welcher das buch schiltt, der ist selbs ein schelm.“
Anderson u. a., Flugschrr.
13, 9, 3
;
19, 6, 13
;
26, 7, 17
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Sudhoff, a. a. O. ;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 449, 7
;
Vgl. ferner s. v.  1,  2.