confiscation,
die
;
aus
lat.
cōnfiscātio
›Einziehung des Vermögens‹
(
Georges
1, 1452
).
›Beschlagnahmung e. S.‹;
Syntagmen:
die c. fallen lassen; c. der beche, des gutes
.
Wortbildungen:
confiscationsordnung
(a. 1571).

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1580
):
Die confiscation des verurtheilten thäters güter belangend [...] so wollen wir doch aus sondern gnaden [...] solch confiscation gar fallen laßen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1638
):
das niemandt der unseren einich derglychen geroubet und gestolen guͦt hinfüro abnemmen [...] sölle, by mydung unser ungnad und confiscation deß jenigen, so hierwider kaufft und erhandlet wurde.
Ebd. (
1628
):
wie auch die schryber [...] in obgesetzte straff, insonderheit der confiscation 3. theil hauptguts, ohne verschonen gezogen werden soͤllind.
Vgl. ferner s. v. .