gesellenstechen,
das
.
›Turnier (ursprünglich:) von Rittern, (auch:) von nicht ritterlichen Personen adligen Standes, von Bürgern und anderen Schichten der Gesellschaft‹;
mit Öffnung zu ›Gelage‹; vgl.  7.
Bedeutungsverwandte:
,
2
; vgl. (
das
2, , , , (V.) 4 (subst.), .
Syntagmen:
ein g. haben / versprechen
, [wohin]
legen
;
ein g. sein
›stattfinden‹;
in dem g. alda
›anwesend‹
sein, jm. in einem g. die posse tun, jn. zu einem g. fordern
.

Belegblock:

Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
198, 1064
(
osächs.
,
1607
):
Weÿl(l) Er [Pyramus] mir hat den Possen gethan | Nechst in dem Gesellen stechen.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
Es sind hieg burgers-sön | Die haben thun versprechen | Zusam ein gsellenstechen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das er [...] mit andern graven und herren, auch denen vom adel vil daselbst gerennt und gestochen, zu zeiten auch in denen gesellenstechen alda gewesen ist.
Schottenloher, Flugschrr.
60, 11
(
1523
):
Ich war auch nün in einer zech bej vil Pfaffen, dj hetn ein geseln stechen ob einem todtn paurn gehabt.