7.
›Auseinandersetzung, Streit, Zwist rechtlicher, wirtschaftlicher, politischer, persönlicher Art zwischen zwei oder mehreren Beteiligten, zwischen gesellschaftlichen Parteien, Gruppierungen‹; je nach Art der Auseinandersetzung metonymisch mit Tendenz zu ›Rechtssache; Streitgegenstand‹;
Syntagmen:
˹
einen s. ausrichten, berichten, verrichten / betragen / verschlichten
, jeweils ›[...] schlichten‹˺,
einen s. entscheiden / gewinnen / verlieren / hinlegen / verbriefen, einen s. mit jm., zu jm., gegen jn., zwischen jm. und jm. haben, einen s. in einen brief begreifen, mit minne / freundschaft niederlegen, nach der minne, nach dem rechten berichten; stösse
(Subj.)
aufstehen / beschehen / einbrechen / sich ergeben / entspringen / wären / werden, sich zutragen, ein s. an den rat stehen, für jn. kommen
;
jn. eines stosses berichten, jn. eines stosses der minne, des rechten getrauen
›jn. mit gütlicher / rechtlicher Schlichtung eines
stosses
betrauen‹;
von einem s. lassen, krieg wegen eines stosses werden, von eines stosses wegen
[wo]
sein, um einen s. etw. bekennen, um einen s. zwei man geben
(der Schlichtung halber),
um eines stosses etw. kund tun, sich mit einem s.
(der Schlichtung halber)
beladen
;
stösse von des wassers / zolles wegen, um die almende
.