tadelhaftig,
Adj.
›fehlerhaft, mangelhaft, unzulänglich‹; von Lebewesen auch: ›nicht gesund‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
 12; vgl. ,  1.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
2, 61
(
thür.
,
1474
):
daz er eyn beynbruchig tadelhafftig swynn [...] geslachtet haben solle.
Franck, Decl.
349, 41
(
Nürnb.
1531
):
Nun vnser sach zu befestigen bekennen wir schlecht vnd gerecht / das wir buͦßwirdig vnd tadelhafftig sein.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1512
):
Man sol auch kain tadelhaftigs viech zu den prunnen zu trinken nicht bringen noch auf die waid nicht treiben.
Klein, Oswald
31, 14
(
oobd.
, wohl
um 1422
/
23
):
Dem offen sein all herzen schrein, | grob, tadelhäfftig, swach, güt, vein, | das er dorin sicht allerlai gedenke.
Franck, a. a. O.
355, 4
;
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Pausch, Ital.-Dt. Sprachb.
175, 15
;
Öst. Wb.
4, 80
.