behaupten,
V.
– Mittleres und späteres Frnhd.
1.
›mit einem Haupt(mann) versehen, ausstatten‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1426
):
die noch nicht behoptet sien mit dehainem Hoptman.
2.
›etw. (ein Gebiet) halten, beherrschen, regieren, verwalten, gegen Angriffe verteidigen; etw. (eine Würde) verteidigen, schützen, erhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
 4,  5,  4810,  245,  1,  12,  6,  4.

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Tueri. Beschuͤtzen beschirmen erhalten befreyen behaupten befriden handhaben behuͤten bewarn.
DOMINARI. Beherschen behaupten ‹aln› verwesen verwalten.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Koͤnig Sigismund wolte […] sein Erb⸗Koͤnigreich behaupten.
Warumb die Cron Pohlen Liffland nicht behauptet.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 151, 45
(
halem.
,
1489
):
wir bedörffen nit denken, unser herren behoͧptend üns wol!
Koller, Ref. Siegmunds  (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
als der [kayser] nü mit seiner kraft das kaysertöm nit regiren mocht noch pehaubten.
3.
›jn. / (eine Stadt) besiegen, überwältigen, überwinden, jn. streng führen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  5, .

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
die stat Constantinopel […], die er […] zu beleͤgen, zu beheubten und zu erobern […] willen hot.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 409, 12
(
halem.
,
E. 15. Jh.
):
meind vilicht der burgermeister Waldmann, die ab dem Zürichsee mitt inen [knechten] zů behoupten.
Vgl. ferner s. v. .
4.
›etw. erfolgreich zuende bringen, vollenden; etw. erreichen, erlangen, gewinnen‹.
Bedeutungsverwandte:
 5,  12,  3, , .

Belegblock:

Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 368, 18
 (
halem.
,
1508
/
16
):
Hetind ir uns den angriff lassen tůn […], so werind die von Zürich nu me geschlagen und der krieg behobtet.
Maaler (
Zürich
1561
):
Seiner sach zum end kommen. […]. Ein sach Behaupten vnd vollenden. […]. Sein fürnemmen Behaupten vnd erlangen. […]. Sein raͤchtshandel Behauptẽ vnd gwünnen.
Lauater. Gespaͤnste
28v, 25
 (
Zürich
1578
):
Als die selben wider kamend vnnd ein gůte hoffnung hattend / die sach waͤre behauptet.
Ebd.
35v, 2
:
Do die Prediger münch zů Bern jr sach anderst nit truwtẽd zů behaupten.
Vgl. ferner s. v. .
5.
›eine Meinung, Vermutung aufstellen; etw. mit Überzeugung, Gewißheit aussprechen; etw. mit Worten rechtfertigen, verteidigen; etw. gründlich untersuchen, nachweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3, (V.) 2,  9,  1.
Wortbildungen:
behauptung
.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
28, 30
 (
Köln
1653
):
S. Hieronymus ist vns schon in der behauptung dieser Andacht wider Vigilantium vorkommen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Beschliessen. […]. Behaupten. […]. Mit verzwickten worten / oder mit kurtz abgebrochenen wortẽ ein ding darthun.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
66
(
Genf
1636
):
Behaupten / Gruͤndtlich beybringẽ / bescheinen.
Heidegger. Mythoscopia
11, 2
 (
Zürich
1698
):
und wolte behauptet werden / daß der Satan lang zuschaffen hette.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
wann man das behaupten wolte / so muͤste Memmingen von dem Wort Magus herkommen.