gesiz,
das
.
1.
s.  1.
2.
s.  3.
3.
›Sitzwirtschaft, unerlaubte Wirtschaft‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
205, 36
(
rib.
,
1598
):
Dahe jemand inwendig seinem hause gesitz haben, oder auch mit vesseren bier aufladen laissen und keinen wisch ausstechen, [...], auf den fal soll das alinge bier verwirket und der ubertreter darneben in straif zehen goltg. erfallen sein.