hantierer,
der
;
–/-Ø
.
1.
›Händler, Kaufmann‹;
offen zu 2; zu  1.
Bedeutungsverwandte:
,  2, , ; vgl. , .
Syntagmen:
der ausländische / eidgenössische h
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
das ich von gemein gelerten auch sage, wo sind noch die Berckwerck, Kauff leute, Hantierer?
Köbler, Ref. Franckenfort
43, 14
(
Mainz
1509
):
Dwyl aber kaufflüt / haintirer / kremer / vnd andere der gleichen handeler der mererteil ire narūg in farende habe zu kauffen vnd zuuerkauffen haben.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern .
Vgl. ferner s. v.
1
.
2.
›Handwerker, Gewerbetreibender‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
,  1; vgl. (
der
2,  2, .

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
14, 11
(
rib.
,
1582
):
Erstlich sollen alle und jede handtierer und gewerbsleute im verkaufen irer waren [...] den geldern im kauf nachlaissen.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
94
):
Handierer oder handwercksleute.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
18. Jh.
):
da sich frembde hantierer und landfahrer wider alter herkomen in die hofmarch einschleichen und alda arbeiten.